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Allgemeine Geschäftsbedingungen der 01058 Telecom GmbH

für die Erbringung von R-Call-by-Call-Diensten

 

1.         Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1.          Die 01058 Telecom GmbH (nachfolgend „01058 GmbH“), Leopoldstr . 16, 40211 Düsseldorf, bietet bundesweit Telekommunikationsdienstleistungen und insbesondere den „R-Call-by- Call-Dienst“ an, der sog. „R-Gespräche“ ermöglicht, bei denen wunschgemäß der Angerufene („Zielteilnehmer“) und nicht der Anrufer („Ursprungsteilnehmer“) das Entgelt trägt. Für die Erbringung dieser Dienstleistung im Wege des offenen Call-by-Call (ohne Voranmeldung) gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV), der Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) sowie die nachfolgenden im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorbezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des TKG, der TKV und der TDSV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch in den Geschäftstellen der 01058 GmbH eingesehen werden.

1.2.          Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die 01058 GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3.          Die 01058 GmbH hat das Recht, die Bestimmungen jederzeit zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

1.4.          Voraussetzung der Diensterbringung ist, dass der Angerufene („Zielteilnehmer“) über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG verfügt und das Angebot der 01058 GmbH aus dem Netz des Anrufers („Ursprungsteilnehmer“) erreichbar ist. In diesem Rahmen kann die 01058 GmbH auch die Einwahl für den Anrufer („Ursprungsteilnehmer“) aus bestimmten anderen Ländern ermöglichen.

2.         R-Call-by-Call-Angebot

2.1.          Die 01058 GmbH bietet sog. „R-Gespräche“ an, bei denen nicht der Anrufer sondern wunschgemäß der Angerufene (Zielteilnehmer) das Verbindungsentgelt trägt. Hierzu kann sich der Anrufer (Ursprungsteilnehmer) unter einer entgeltfreien Freephone-Nummer (in Deutschland 0800-Nummer) in den R-Call-by-Call-Dienst im Call by Call Verfahren einwählen und automatisiert um eine Verbindung zu dem gewünschten Zielteilnehmer bitten, der auch das Verbindungsentgelt tragen soll. Die 01058 GmbH baut ein Gespräch zu diesem Zielteilnehmer auf und fragt automatisiert an, ob er das Gespräch entgeltpflichtig annehmen möchte. Bestätigt der Zielteilnehmer dies, wird die Verbindung hergestellt und der Zielteilnehmer mit den anfallenden Gesprächsentgelten belastet.

 

2.2.          Die Einwahl für den R-Call-by-Call-Dienst erfolgt in der Rufnummerngasse 0800, indem zusätzlich zu der „Rumpfnummer“ 0800 xxxx(x) die gewünschte Vorwahl plus Zielteilnehmerrufnummer eingegeben wird. Hierdurch ist automatisch sichergestellt, dass der Kunde mit dem jeweiligen Gesprächspartner verbunden wird. Wählt der Kunde beispielsweise aus Berlin (oder einem anderen Ort) für eine Weitervermittlung Diensterufnummer 0800 xxxx 030 und zusätzlich die gewünschte Teilnehmerrufnummer (also z.B. 0800 xxxx 030 1234567), wird er zu dem gewünschten Zielteilnehmer weitervermittelt. Wird die entgeltfreie Zugangsnummer aus Hotels (o.ä.) oder den Mobilfunknetzen angewählt, können je nach den Vertragsbedingungen mit dem jeweiligen Hotel oder Mobilfunknetzbetreiber zusätzliche Verbindungskosten entstehen, auf deren Entstehung die 01058 GmbH keinen Einfluss hat.

2.3.          Die Gesprächsvermittlung kann nur zu Zielteilnehmern im nationalen Festnetz der Bundesrepublik Deutschland erfolgen, die über einen Teilnehmernetzanschluss im Netz der Deutschen Telekom AG verfügen. Zulässig ist nur die Vermittlung zu geographischen Teilnehmernetzanschlüssen und nicht zu Sonderdiensten und insbesondere nicht zu Premium-Rate-Diensten (0190/0900-, 0180-Rufnummern usw.).

2.4.          Mit der Einwahl in den R-Call by Call-Dienst akzeptiert der Anrufer die vorstehenden Bedingungen für die Dauer des jeweiligen Anrufs. Der Vertrag über die entgeltpflichtige Leistung kommt mit dem Anschlussinhaber des angerufenen Anschlusses ("Zielteilnehmer" oder auch "Kunde" genannt), von welchem aus die Gespräche entgegengenommen werden, für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn auf Nachfrage, durch den Angerufenen bestätigt wird, dass das entgeltpflichtige R-Gespräch angenommen wird. Der Vertrag endet jeweils unmittelbar mit dem Ende der Verbindung. Wünscht der Angerufene das Gespräch nicht, kann er entgeltfrei auflegen. Die Bestätigung der Anrufannahme erfolgt im Tonwahlverfahren über die Telefontastatur, oder über Spracherkennung.

2.5.          Die Entgelte für den R-Call-by-Call-Dienst ergeben sich aus der jeweils bei Verbindungsbeginn gültigen Preisliste. Die jeweils aktuelle Preisliste ist im Internet unter www.r-call-by-call.de veröffentlicht. Das jeweils aktuelle Verbindungsentgelt wird vor Beginn des R-Gesprächs angesagt. Der Kunde hat die Entgelte für alle R-Gespräche zu zahlen, die er von seinem Anschluss aus in zurechenbarer Weise geführt, veranlasst oder ermöglicht hat.

3.         Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

3.1.          Die Entgelte werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Angerufenen, der Deutschen Telekom AG, als Verbindungen über die 01058 Telecom GmbH in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge werden mit dem Zugang fällig und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbetreiber zu zahlen. Der Angerufene (Zielteilnehmer) erklärt mit der Nutzung des Dienstes ausdrücklich die Ausweitung der dem Teilnehmernetzbetreiber, der Deutschen Telekom AG, erteilten Einzugsermächtigung auf Forderungen aus dem vorliegend beschriebenen Vertragsverhältnis.

3.2.          Einwendungen gegen die Rechnung können nur innerhalb der Frist geltend gemacht werden, die in der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist.

3.3.          Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt dem Anbieter vorbehalten.

3.4.          Zusätzlich sind der Anbieter sowie der rechnungsstellende Teilnehmernetzbetreiber nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, weshalb anschließende Einwendungen gem. § 16 Abs. 2 TKV nicht mehr berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber verlangt.

3.5.          Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden die Verbindungen zu der 01058 GmbH in dieser Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.

3.6.          Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von Anbieter auf einen Dritten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

 

 

 

4.         Leistungsstörungen

4.1.          Die 01058 GmbH ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.

4.2.          Im Falle höherer Gewalt wird die 01058 GmbH in jedem Falle von ihrer Leistungspflicht befreit.

 

5.         Haftung

5.1.          Für Vermögensschäden haftet der Anbieter gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von Euro 12.500 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf Euro 10 Millionen je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

5.2.          Für andere Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine Anwendung findet, haftet der Anbieter für sich und seine Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls der Anbieter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters oder von Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit maximal Euro 12.500 ,-- beziffert.

5.3.          Die Haftung des Anbieters für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie für Personenschäden bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4.          Soweit die Haftung des Anbieters wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Anbieter.

 

6.         Datenschutz

6.1.          Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG, TDSV und TDDSG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

6.2.          Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten), sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten).

6.3.          Die Verbindungsdaten des Kunden werden für die Dauer von 6 Monaten ab Rechnungsversendung um drei Endziffern gekürzt gespeichert, wenn der Kunde nicht die vollständige Speicherung innerhalb dieses Zeitraums oder die sofortige Löschung mit Rechnungsversand gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber (Deutsche Telekom AG) beantragt hat.

6.4.          Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis gegenüber seinem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber beantragt, werden ihm auch die einzelnen Verbindungen zu der 0800-Einwahlnummer bekannt gegeben.

6.5.          Die 01058 GmbH wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.

7.         Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1.          Anrufer und Zielteilnehmer dürfen die Verbindungen zur 01058 GmbH nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Beide sind verpflichtet, die von der 01058 GmbH angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Anrufe zur 01058 GmbH, die nicht in der Absicht getätigt werden, den Dienst gemäß den hier angegebenen Bestimmungen zu nutzen sind nicht gestattet. Eine Verletzung dieser Pflicht ist insbesondere die Nutzung von technischen Einrichtungen zur automatischen Herstellung der Verbindung zu Diensten der 01058 GmbH. Die 01058 GmbH behält sich vor, in diesen Fällen den Anschluss für die Nutzung des Dienstes zu sperren und einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 200 Euro je Sperrung geltend zu machen, um die durch den Missbrauch des Dienstes entstehenden Kosten zu ersetzen. Der Anrufer ist berechtigt einen niedrigeren Schaden, die 01058 GmbH berechtigt einen höheren Schaden nachzuweisen.

7.2.          Es dürfen keine Einrichtungen benutzt oder Anwendungen ausgeführt werden, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von der 01058 GmbH zur Verfügung gestellten Netzes führen können.

7.3.          Der Anrufer versichert mit der Angabe der Rufnummer des gewünschten Zielteilnehmers, dass dieser mit der Anfrage für das R-Gespräch einverstanden ist und er den Dienst nicht für missbräuchliche oder belästigende Anrufe nutzt. Anrufer, die gegen diese Bestimmung verstoßen, können von der 01058 GmbH von der weiteren Nutzung des Dienstes ausgeschlossen werden. Zielteilnehmer haben das Recht, sich für eine bestimmte Zeitdauer für Anrufe sperren zu lassen.

8.         Schlussbestimmungen

8.1.          Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann ist.

8.2.          Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt.

8.3.          Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.

 


So funktioniert's
Festnetz zu Festnetz

Mobil zu Festnetz

Telefonzelle zu Festnetz

0800.4949+VORWAHL+RUFNUMMER wählen und als Anrufer kostenlos telefonieren! Der Angerufene übernimmt die Gebühren für das Gespräch.
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